Barrierefreiheit
Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website
MARA BEAUTY, LLC (das „Unternehmen“) verpflichtet sich, den vollständigen und gleichberechtigten Zugang zu den Waren, Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteilen und Annehmlichkeiten zu gewährleisten, die über seine Websites („Websites“) und digitalen/mobilen Anwendungen („Mobile Anwendungen“) bereitgestellt werden, durch effektive Kommunikation auf der Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level A und AA Success Criteria (die „WCAG 2.1“) der Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortium für alle Kunden, potenziellen Kunden, Gäste und deren Begleiter (zusammen „Kunden“) mit Behinderungen.
Pflege der Richtlinie. Das Unternehmen wird diese Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website jährlich oder häufiger überprüfen, aktualisieren und pflegen.
Version. Diese Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website ist ab dem 23. April 2023 wirksam und ersetzt alle früheren Versionen.
Verantwortung und Eigentum an dieser Richtlinie. Die Verantwortung und das Eigentum an dieser Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website werden dem Koordinator für Barrierefreiheit der Website zugewiesen.
Verbreitung der Richtlinie. Das Unternehmen wird diese Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website jährlich oder häufiger an alle Mitarbeiter und Auftragnehmer verteilen, die für Website-Inhalte, mobile Anwendungs-Inhalte, technischen Support im Zusammenhang mit den Websites oder mobilen Anwendungen des Unternehmens verantwortlich sind. Diese Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website wird in der gleichen Weise gepflegt und betroffenen Mitarbeitern und Auftragnehmern des Unternehmens zur Verfügung gestellt, wie ähnliche Richtliniendokumente, die den Betrieb des Unternehmens und die Interaktion mit Kunden betreffen.
Schulung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen. Das Unternehmen wird jährlich oder häufiger Schulungen für Website-Content-Mitarbeiter anbieten, wie effektive Kommunikation erreicht und Website-Content sowie mobile Anwendungen den WCAG 2.1 angepasst werden können. Website-Content-Mitarbeiter erhalten diese Schulung auch, wenn sie in eine Position eingestellt werden, die eine solche Rolle beinhaltet.
Web-Barrierefreiheitskoordinator. Das Unternehmen wird einen Mitarbeiter als Web-Barrierefreiheitskoordinator des Unternehmens benennen:
- Der Web-Barrierefreiheitskoordinator wird mit den Anforderungen von Titel III des ADA, den WCAG 2.1 und der Barrierefreiheit von Websites im Allgemeinen vertraut sein;
- Der Web-Barrierefreiheitskoordinator wird die letztendliche Verantwortung dafür tragen, dass das Unternehmen diese Richtlinie zur Barrierefreiheit der Website einhält;
- Der Web-Barrierefreiheitskoordinator wird direkt dem Executive Owner unterstellt sein;
- Der Web-Barrierefreiheitskoordinator wird die entsprechenden Abteilungen des Unternehmens in Diskussionen und Analysen bezüglich der Barrierefreiheit von Website- und mobilen Inhalten einbeziehen.
- Die Rolle, Identität, Existenz und Kontaktinformationen des Web-Barrierefreiheitskoordinators werden Mitarbeitern, Auftragnehmern und Kunden über die üblichen Kanäle bezüglich des Zugangs und der Nutzung von Websites bekannt gemacht.
Automatisierte Tests zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen. Das Unternehmen wird mindestens einmal jährlich automatisierte Barrierefreiheitstests seiner Websites und mobilen Anwendungen durchführen, um alle Fälle zu identifizieren, in denen seine Websites und mobilen Anwendungen nicht den WCAG 2.1 entsprechen. Die Ergebnisse dieser Tests werden dem Web-Barrierefreiheitskoordinator zur Bewertung und Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Benutzerfreundlichkeitstests. Das Unternehmen wird jährlich oder häufiger Tests zur Benutzerfreundlichkeit seiner Websites und mobilen Anwendungen durch Personen mit verschiedenen Behinderungen durchführen, darunter mindestens blinde oder sehbehinderte Personen, gehörlose oder schwerhörige Personen und Personen mit körperlichen Behinderungen, die die manuelle Geschicklichkeit beeinträchtigen (z. B. solche, die die Verwendung einer Maus einschränken). Die Tests umfassen die Nutzung und den Zugang zu den Hauptfunktionen der Websites und mobilen Anwendungen des Unternehmens, wie z. B. die Erstellung eines Kontos, die Anmeldung bei einem bestehenden Konto, das Anzeigen von Waren, das Auswählen von Artikeln und das Hinzufügen zum virtuellen Warenkorb, das Bezahlen von Artikeln im virtuellen Warenkorb sowie die Planung von Lieferung oder Abholung. Die Ergebnisse dieser Tests werden dem Web-Barrierefreiheitskoordinator zur Bewertung und Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Web-Barrierefreiheitsberater. Das Unternehmen wird einen Barrierefreiheitsberater beauftragen, der sich mit der Barrierefreiheit, Entwicklung, Struktur und Prüfung von Website- und mobilen Inhalten auskennt, um als Ressource für die bestehende Entwicklungsinfrastruktur des Unternehmens zu dienen. Der Web-Barrierefreiheitsberater wird dem Unternehmen Ratschläge geben zu:
- Erreichen der WCAG 2.1 AA-Konformität für die Websites und mobilen Apps des Unternehmens;
- Testprotokollen, -methoden und -ergebnisanalyse;
- Best Practices für interne Entwicklungsrichtlinien zur Sicherstellung der Entwicklung, Wartung und Aktualisierung von Website- und mobilen Anwendungsinhalten, die den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechen und eine effektive Kommunikation ermöglichen; und
- Schulung des Entwicklungsteams des Unternehmens zur Erreichung der Konformität mit den WCAG 2.1 AA-Standards und effektiver Kommunikation.
Entwicklungsrichtlinien. Das Unternehmen wird Entwicklungsrichtlinien für Websites und mobile Anwendungen erstellen, pflegen und aktualisieren, die eine effektive Kommunikation durch die Konformität mit WCAG 2.1 AA-Standards vorschreiben, wo technisch machbar. Die Entwicklungsrichtlinien werden die Beseitigung von Fehlern, die Barrierefreiheitshindernisse schaffen, einschließlich solcher, die eine Nichtkonformität mit WCAG 2.1 AA verursachen, mit der gleichen Priorität behandeln (z. B. Geschwindigkeit, zur Behebung verwendete Ressourcen) wie jeder andere gleichwertige Funktionsverlust für Personen ohne Behinderungen.
Beschwerde- und Änderungsantragskanal für Richtlinien. Das Unternehmen wird seinen Kunden einen E-Mail- und Telefonkommunikationskanal zur Verfügung stellen, um Beschwerden bezüglich der barrierefreien Funktionen der Websites oder mobilen Anwendungen einzureichen oder eine Änderung einer bestehenden Richtlinie des Unternehmens zu beantragen. Dieser Beschwerde-/Änderungsantragskanal wird prominent angezeigt und direkt von den Startseiten der Websites aus verlinkt, mit einer Erklärung der Unternehmenspolitik, um sicherzustellen, dass Personen mit Behinderungen die Waren, Dienstleistungen, Einrichtungen, Privilegien, Vorteile und Unterkünfte des Unternehmens über seine Websites und mobilen Anwendungen uneingeschränkt und gleichberechtigt genießen können. Die Startseiten der Websites enthalten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der Kunden mit Behinderungen, die technische Schwierigkeiten mit den Websites oder mobilen Anwendungen haben, Hilfe anfordern können. Das Unternehmen wird Verfahren einrichten und aufrechterhalten, um alle behinderungsbedingten Zugangsanträge für einen neuen Dienst oder zur Änderung eines bestehenden Dienstes zur Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse eines Kunden zu bewerten. Das Unternehmen wird solche Anträge auf der Grundlage der Bedürfnisse und Behinderung des Kunden bewerten und Maßnahmen ergreifen, um solche Anträge zu erfüllen, eine Alternative vorzuschlagen oder, falls angemessen, den Antrag abzulehnen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden alle Beschwerden bezüglich Website- und mobiler Inhalte sowie Änderungsanträge für Richtlinien unverzüglich an den Web-Barrierefreiheitskoordinator weiterleiten, der Aufzeichnungen über solche Anträge führen und aufbewahren wird. Der Web-Barrierefreiheitskoordinator wird solche Anträge überprüfen, um sicherzustellen, dass sie angemessen, zeitnah und effektiv beantwortet werden.
Inhalte Dritter. Wenn das Unternehmen Plug-ins oder Inhalte Dritter in seinen Websites oder mobilen Anwendungen verwendet oder integriert, wird das Unternehmen angemessene Zusicherungen, Garantien und Gewährleistungen von solchen Dritten einholen, dass die bereitgestellten Inhalte den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechen, und/oder das Unternehmen wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Inhalte zu testen und zu bestätigen, dass sie den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechen.